Mit Bus und Bahn zur Arbeit: Das VVO-JobTicket
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Kategorie: Was kostets?, Was noch? | Stichwörter: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Freistaat, JobTicket, Umweltzone

Mit Stand 1. Januar 2015 nutzen 104 Unternehmen und Behörden, vom Sächsischen Landtag über international tätige Konzerne bis hin zu mittelständischen Betrieben, das JobTicket.
An Werktagen sind damit rund 17.500 Fahrgäste im gesamten VVO unterwegs. Davon profitieren alle Seiten: Die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Verkehrsunternehmen, der Verbund und nicht zuletzt die Umwelt.
Das JobTicket ist ein Angebot der 14 Verkehrsunternehmen im Verbund. Die lokalen Partner sind der Vertragspartner der Arbeitgeber und auch Ansprechpartner für die Nutzer des JobTickets. Derzeit bieten die Deutsche Bahn, die Dresdner Verkehrsbetriebe AG, der Regionalverkehr Dresden, die Verkehrsgesellschaft Meißen und die Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda das Ticket an.
Was genau verbirgt sich hinter dem Angebot? Bei den JobTickets handelt es sich um vergünstige Abo-Monatskarten für den VVO. Neben einem Zuschuss durch den Arbeitgeber, der zwischen zehn und neunzig Prozent betragen kann, räumen auch die Verkehrsunternehmen einen Rabatt ein. Im Gegenzug ist das Ticket von montags bis freitags in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr personengebunden. Außerhalb dieser Zeitspanne kann die Fahrkarte problemlos übertragen werden. Ein weiterer Vorteil der Abo-Monatskarten ist die mögliche Mitnahme eines Fahrrades oder Hundes. Darüber hinaus wird das JobTicket wochentags ab 18 Uhr (bis 4 Uhr Folgetag) und an Wochenenden und Feiertagen ganztags zur Familientageskarte. Somit können 2 Erwachsene und max. 4 Schüler bis zum 15. Geburtstag das Jobticket (Normalpreis) nutzen.
JobTickets sind für alle Preisstufen und alle Tarifzonen erhältlich und bieten so Mobilität und Flexibilität im gesamten Verbundraum.
Für die Ausgabe von JobTickets bedarf es eines Rahmenvertrages zwischen Arbeitgeber und dem VVO. Damit so ein Vertrag zu Stande kommen kann, müssen mindestens 30 Beschäftigte des interessierten Unternehmens ins JobTicket wechseln. Erste Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten für interessierte Arbeitgeber gibt es auf der VVO-Internetseite.
wie erfahr ich ob meine firma so ein vertrag hat
Hallo Andrea Stumpf, da fragen Sie am besten einfach im Personalbüro Ihrer Firma. Viele Grüße
Kann man die Tarifzonen frei wählen oder muss der kürzeste Weg zwischen Wohnort und Arbeitgeber gewählt werden?
Hallo Mirko, aus unserer Sicht gibt es da keine Einschränkung. Da ihr Arbeitgeber ja ebenfalls einen Zuschuss zahlt, sollten Sie das kurz mit der Personalabteilung abstimmen. Viele Grüße, Christian
Wie verhält es sich bei einem Stellenwechsel? Ich arbeite an einer Behörde und weiß nicht, ob ich in einem Jahr noch dort angestellt sein werde (unbefristeter Arbeitsvertrag). Wenn ich nun ein Job-Ticket kaufe, würde es auch weiterlaufen, wenn ich an einem anderen Ort arbeite?
Hallo Svenja Frey, bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihren Arbeitgeber. Der kümmert sich ja um die Verträge und kann Ihnen Möglichkeiten aufzeigen. Viele Grüße
Danke für die schnelle Antwort.
Auf der Homepage der DVB steht, dass man sich wochentags zwischen 18 und 4 Uhr einen Erwachsenen und bis zu 4 Kinder auf dem Jobticket zum Normaltarif mitnehmen kann, auf dieser Seite steht, dass dies nur am Wochenende möglich ist. Was ist nun richtig?
Viele Grüße
Hallo Amanda, der BLOG-Beitrag ist schon etwas älter. Die Mitnahmeregelung hat sich inzwischen geändert. Die DVB bzw. wir sagen es hier richtig: https://www.vvo-online.de/jobticket. Viele Grüße
Gilt der Vorteil, das Jobticket am WE für bis zu 4 Personen nutzen zu können, auch bei Weitergabe an einen Angehörigen, ohne selbst mitzufahren?
Hallo Frank, ja, Sie können ihr JobTicket in der Woche ab 18 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen an eine andere Person weitergeben. Infos zum JobTicket finden Sie hier https://www.vvo-online.de/jobticket. Viele Grüße