Damit die Züge vertragsgemäß rollen

| 0 Kommentare
Kategorie: Was noch? | Stichwörter:

Seit 2010 wird der Betrieb der Eisenbahnnetze im Verkehrsverbund europaweit ausgeschrieben. Verkehrsverträge regeln, welche Leistungen die Bahnunternehmen erbringen und welche Qualitätsstandards sie dabei einhalten müssen.

Birgit Hilbig / DDV Mediengruppe

Pragmatisch und lösungsorientiert: Als Ersatz für defekte Triebwagen im Dieselnetz setzte die MRB vorübergehend Züge aus einem anderen Netz ein.


Für die Überprüfung sind im VVO drei Controller zuständig: Lars Kindermann (L.K.), Johannes Huke (J.H.) und Alexander Zschoche (A.Z.).

 

Auf welche Parameter in den Verträgen schauen Sie schwerpunktmäßig?

J. H.: In erster Linie kommt es darauf an, dass alle Züge fahren, dass sie pünktlich sind und so viele Sitzplätze wie vereinbart haben.

A. Z.: Und dass Verkauf und Kontrolle der Tickets vertragsgemäß laufen. Deshalb muss immer ein Zugbegleiter an Bord sein, müssen Fahrscheinautomaten und Entwerter funktionieren sowie die Servicestellen zuverlässig arbeiten.

Wie erfahren Sie, ob etwas nicht wie vereinbart geklappt hat?

J. H.: Die Unternehmen erstatten Bericht über jede Fahrt und Vertriebsstelle – und melden uns so auch die aufgetretenen Mängel. Allerdings bleiben einige unbemerkt oder werden schlicht vergessen. Deshalb nutzen wir weitere Quellen wie den VVO-Kundenservice, der bei Störungen sofort informiert wird, Beobachtungen unserer eigenen Mitarbeiter und Beschwerden von Kunden.

Wie reagieren Sie auf festgestellte Mängel?

L. K.: Zunächst ergründen wir gemeinsam mit dem jeweiligen Unternehmen die Ursachen. Wenn ein Zug ausgefallen ist, weil die Strecke nicht passierbar war, trifft das Unternehmen keine Schuld, und es muss nicht mit Konsequenzen rechnen. Anders liegt der Fall, wenn beispielsweise kein Ersatz für einen erkrankten Lokführer gefunden wurde. Hier hätte das Unternehmen rechtzeitig vorsorgen müssen.

Was passiert bei Abweichungen, die das Unternehmen verschuldet hat?

J. H.: Die Vertragsstrafen, die sogenannten Pönalen, sind in den Verkehrsverträgen ganz genau festgelegt. Eine Fahrt, die verschuldet nicht stattgefunden hat, wird natürlich auch nicht bezahlt – bei Ersatz durch Busse gibt es nur einen prozentualen Geldabzug. Hinzu kommen die Entschädigungen, die die Unternehmen im Rahmen der Kundengarantien leisten müssen.

Was hat es mit diesen Kundengarantien auf sich?

A. Z.: Kundengarantien sind wichtige Qualitätssicherungsinstrumente – der VVO war seinerzeit der erste Verbund, der sie im sächsischen Schienenverkehr eingeführt hat. Wenn ein Zug beispielsweise mehr als 15 Minuten Verspätung hat, haben die Kunden Anspruch auf Entschädigung in Form einer VVO-4er-Karte, die das Bahnunternehmen bezahlen muss. Bei einem gut gefüllten Zug kann da schnell eine vierstellige Summe zusammenkommen.

Welche Strecken im VVO sind Ihre „Sorgenkinder“?

L. K.: Die meisten Probleme gibt es derzeit im VVO-Dieselnetz, also auf den Strecken von Dresden nach Kamenz und Königsbrück, durchs Müglitztal nach Altenberg und zwischen Pirna und Sebnitz. Nach der Insolvenz der Städtebahn mussten wir dort eine Notvergabe vornehmen, und der neue Betreiber hat bei den übernommenen Fahrzeugen Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung und den Reparaturkapazitäten.

Was können Sie in solchen Fällen tun?

L. K.: Es geht uns natürlich nicht um die Bestrafung von „Sorgenkindern“, sondern darum, dass alles glattläuft und die Kunden zufrieden sind. Deshalb suchen wir gemeinsam mit den Unternehmen nach Lösungen. Bei einer regulären Streckenvergabe nehmen wir schon vor Betriebsbeginn Gespräche mit dem neuen Betreiber auf.


Kommentar verfassen

* Pflichtfelder bitte ausfüllen
Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und nicht weiter verarbeitet.