Ihr Fahrrad in Bus und Bahn

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Sie möchten ihr Fahrrad in der Bahn mitnehmen? Meist ist das möglich – hier finden Sie Tipps für Ihre Fahrt. Auch im Stadt- und Regionalbus sowie auf den Fähren ist die Mitnahme möglich.

Von Anja Baldamus und Pia Scherbaum

Bei der Mitnahme des Drahtesels bitten wir Sie, einige Dinge zu beachten: Natürlich werden Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen bevorzugt befördert. Im Einzelfall entscheidet der Zugbegleiter oder Busfahrer, ob Ihr Fahrrad noch mitdarf. Gegenseitige Rücksichtnahme ist unerlässlich – schließlich wollen alle Fahrgäste sicher und bequem mit Bus und Bahn reisen.

Fahrräder mit Verbrennungsmotoren oder Sonderkonstruktionen, wie zum Beispiel Lastträger, sind deshalb von der Fahrt mit den Öffentlichen ausgeschlossen. Elektrofahrräder, die sogenannten Pedelecs, können nur in den Straßenbahnen und Zügen mitgenommen werden. Damit der Fahrplan nicht durcheinandergerät, sollten das Be- und Entladen besonders bei Straßenbahnen und Zügen schnell gehen. Die Fahrradbereiche sind daher auch von außen mit Piktogrammen markiert.

Im Gebiet des VVO sind auch einige Sonderverkehrsmittel
unterwegs, auf denen die Fahrradmitnahme möglich ist.
Wenn Sie mit den Schmalspurbahnen Weißeritztal– und Lößnitzgrundbahn unterwegs sind, so wird ihr Fahrrad problemlos
im Pack- bzw. Fahrradwagen (jeweils 30 Fahrradplätze) mitgenommen.

 

Auf den beiden Dresdner Bergbahnen ist der Platz etwas begrenzter. Auf der Schwebebahn können maximal vier und auf der Standseilbahn maximal sieben Räder mitgenommen werden.

Auch in den historischen Wagen der Kirnitzschtalbahn in der Sächsischen Schweiz ist der Platz für Räder sehr begrenzt.

Um die idyllischen Landschaften und einzigartigen Kulturgüter in der Region rund um Meißen und Moritzburg und der Sächsischen Schweiz
per Rad zu erkunden, bieten einige Busunternehmen während der sommerlichen Ausflugssaison Fahrten mit den FahrradBUSSEN
an. Mit dem Fahrrad im Huckepack überwinden die Busse für Sie
bequem Höhenmeter oder längere Distanzen. Platz ist jeweils für
bis zu 16 Fahrräder. Selbst E-Bikes können auf den Anhängern mitgenommen werden.

Was kostet es?

Die schlechte Nachricht zuerst: Die Fahrradmitnahme im VVO kostet etwas. 
Die gute Nachricht: Der Tarif ist denkbar einfach!

Nehmen Sie Ihr Fahrrad nur innerhalb einer Tarifzone mit, so kaufen Sie die Fahrradtageskarte für eine Tarifzone. Fahren Sie in zwei oder mehr Tarifzonen ist die Fahrradtageskarte für den Verbundraum das richtige Ticket. Beide Karten gelten ab der Entwertung bis
4 Uhr früh am folgenden Tag. So können Sie jederzeit ein- und aussteigen und spontan entscheiden, ob Sie noch ein paar Kilometer radeln oder lieber auf die nächste S-Bahn warten. Wer unbedingt sein Tandem mitnehmen möchte, der löst dafür zwei Fahrradtageskarten. Schließlich handelt es sich um ein zweisitziges Rad.

Natürlich gibt es auch ein paar Ausnahmen, bei denen die Fahrradmitnahme kostenfrei ist:
So zählt ein zusammengeklapptes Fahrrad in einer handelsüblichen Fahrradtasche als Handgepäck und muss nicht bezahlt werden. Kinder bis zur Einschulung benötigen keinen Fahrschein und deshalb braucht auch das Fahr-, Drei- oder Laufrad sowie der Roller kein Ticket. Auch Fahrradanhänger, die zur Kinderbeförderung benutzt werden, gelten tariflich als Kinderwagen und werden ebenfalls kostenfrei mitgenommen. Und nicht zu vergessen: alle Monatskarten- bzw. Abo-Monatskarteninhaber brauchen für ihr Fahrrad – im Rahmen der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit der Monats- bzw. Abo-Monatskarte – kein Ticket. Die Mitnahme des Fahrrades ist hier immer inklusive.

Nutzen Sie das Deutschlandticket, können Sie das Zusatzticket Plus Mitnahme für monatliche10 Euro kaufen. Das Zusatzticket gilt für ein Fahrrad oder Hund. Zudem berechtigt das Ticket zur Mitnahme einer erwachsenen Person und max. vier Schüler bis zum 15. Geburtstag und gilt Montag bis Freitag von 18 bis 4 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.

In manchen Fällen ist die Fahrradmitnahme sogar kostenfrei:
Dann empfehlen wir Ihnen die Fahrradmonatskarte – so können Sie Ihr Fahrrad ab der Entwertung einen Monat lang im gesamten Verbundraum mitnehmen.

Mit dem Fahrrad nach Böhmen

Als Ergänzung zur Elbe-Labe-Tageskarte und zur Elbe-Labe-Kleingruppenkarte gibt es für die Mitnahme eines Fahrrades nach Tschechien die Elbe-Labe-Fahrrad-Tageskarte.


26 Kommentare

  1. Th. Scherrans

    Fahrradkarte denkbar einfach? Lieber VVO – die allgemeine Kritik an zu komplizierten Tarifen und ständigen Änderungen offenbart sich hier mal wieder an einer unschönen Lösung, die Monats- und Jahreskarteninhaber klar benachteiligt. Möchte ich mein Fahrrad über die Tarifzonengrenze meiner Monatskarte hinaus mitnehmen, muss ich dann eine Fahrradtageskarte Gesamtnetz kaufen? Eine „Fahrradtagesanschlusskarte“ für 1 EUR – das wäre mein Verständnis für einen verständlichen Tarif – erhalte ich ja nirgendwo. Und wie ist das bei Inhabern von Zeitkarten mit zwei Zonen? Dürfen die dann auch 2 bzw. 3 EUR für eine Fahrradtageskarte zahlen, wenn sie die Gültigkeitszonen überschreiten oder ist aufgrund der beiden Zonen das Fahrrad Gesamtnetz mit drin? Gegenüber der vorhergehenden Regelung ist es ebenfalls Aufwändiger, da man durch Nutzung einer ermäßigten Fahrkarte (Viererkarte) nicht noch ein weiteres Ticket extra für das Fahrrad erwerben musste.

    1. Christian Schlemper

      Hallo Herr Scherrans,
      die Fahrradtageskarte wurde geschaffen, um den Tarif einfacher zu gestalten.In der Vergangenheit gab es zig unterschiedliche Regeln für die Fahrradmitnahme, die besonders für Seltenfahrer unverständlich waren. Zumal das „ermäßigte Ticket“ keinen Hinweis im Namen trug, dass man damit sein Fahrrad befördern kann. Viele Fahrgäste kauften daher sogar ZVON- oder DB-Fahrradtageskarten, da der Name das Wort „Fahrrad“ enthielt.
      Für alle Fahrgäste gilt: Nehme ich mein Fahrrad in einer Zone mit, benötige ich das Tagesticket für 2 Euro, darüber hinaus kostet es drei Euro.
      Nur wenn ich eine Monats- oder Jahreskarte für die entsprechenden Zonen habe, ist das Fahrrad kostenfrei. Ein „Anrechnen“ von Tickets gibt es nicht.
      Die jetzige Lösung ist in der Tat für die Stammkunden, die „ihre“ Zone verlassen, etwas teurer, (2 EUR statt 1,20 bzw. 3 EUR statt 2,40), aber den Tarif hier weiter zu verkomplizieren, indem nun wieder besondere Regeln für bestimmte Tickets geschaffen werden, widerspricht auch dem Wunsch, Bus und Bahn doch möglichst einfach nutzen zu können.
      Bei den Tarifsystemen stehen alle Verbünde immer vor der Frage, wie man sie gestaltet. Ist der Tarif relativ einfach, wie zum Beispiel der VVO-Tarif mit 21 großen Zonen, ist er an den Tarifzonengrenzen manchmal ungerecht. Ist er kleinteilig (wie zum Beispiel im Münchener Verkehrsverbund mit vier Zonen, 16 Ringen und einem Raum), ist er gerechter, aber schwer zu verstehen.
      Einen goldenen Mittelweg hat meines Wissens nach leider noch niemand gefunden. Wenn Sie aber Modelle kennen, die aus Ihrer Sicht verständlicher sind, freue ich mich auf Ihren Hinweis.
      Viele Grüße

  2. Pendler

    Hallo VVO, was passiert wenn der Schaffner die Fahrradmitnahme verweigert (z. B. bei gut gefüllten Zügen)?
    Ist mein auf dem Bahnsteig zurückgelassenes, angeschlossenes Fahrrad über sie oder DB versichert gegen Schäden und Diebstahl versichert?
    Welche Leistung kann ich in Anspruch nehmen, wenn kein Öffentliches Verkehrsmittel zu mir fährt und ich auf das Fahrrad angewiesen bin?

    1. Christian Schlemper

      Hallo Pendler, da der öffentliche Personennahverkehr der Beförderung von Menschen dient, kann die Fahrradmitnahme sowie die Mitnahme anderer Sachen gemäß § 11 der Beförderungsbedingungen nicht immer gewährleistet werden. Daher besteht weder ein Anspruch auf Mitnahme, noch leiten sich daraus weitergehende Pflichten und Verantwortungen der DB oder des VVO ab. Um Fahrrad sowie Bus und Bahn miteinander zu verknüpfen, haben der Freistaat, Städte und Gemeinden sowie der VVO in den letzten Jahren zahlreiche Bike+Ride-Plätze gebaut. Ich kann Ihre Sorge um ein abgestelltes Fahrrad gut verstehen, aber, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, für die dauerhaft mögliche Beförderung von Fahrrädern mitsamt Fahrgästen fehlt uns schlichtweg das Geld bzw. dafür ist der Nahverkehr in ganz Deutschland auch nicht ausgelegt. Um vor diesem Hintergrund Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen, untersuchen viele deutsche Verbünde Optionen wie deutlich teurere Fahrradtickets, keine Mitnahme von Fahrrädern zu bestimmten Zeiten und den saisonalen Umbau von Fahrzeugen. Letzteres ist bei uns wegen der stark schwankenden Nachfrage selbst in der Woche nicht möglich. Gern stehe ich Ihnen zu dem Thema auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite.

  3. Pendler

    Ok, aber mein Fahrrad ist gegen Vandalismus, wenn es auf dem DB Gundstück (Bahnsteig) abgeschlossen ist, schon über DB versichert? Es besteht ja keine Möglichkeit das Fahrrad auf den Öffentlichen Stellplatz zu schaffen, wenn der Schaffner an der Tür sagt, dieses Fahrrad kann jetzt nicht mit. Mein RE50 fährt nur aller 60min.
    Andere Frage, ist der Zugbegleiter verpflichtet im Mehrzwecksabteil die Fahrgäste auf freie vorhandene Sitzplätze zu verweisen, um Platz zu schaffen? Bis jetzt hab ich das in über 10Jahren nur 2mal erlebt und das nicht im VVO Gebiet.

    1. Christian Schlemper

      Hallo Pendler, wie bereits erwähnt, haben Sie keinen Anspruch auf die Mitnahme eines Fahrrades. Wie mit abgeschlossenen Fahrrädern auf Bahnsteigen umgegangen wird, kann Ihnen bestimmt die DB Station & Service erläutern. Schließlich ist es deren Bahnhof. Wir begrüßen engagierte Zugbegleitern und freuen uns über ein sachliches Miteinander im Zug. Eine Verpflichtung unsererseits gibt es nicht – es handelt sich ja um das Personal und ggf. interne Regelung der Unternehmen. Lassen Sie mich bitte abschließend noch betonen, dass ich es schade finde, dass Sie meiner Einladung zu einem persönlichen Gespräch zum Thema Fahrrad und den RE 50 bisher nicht gefolgt sind. Ich würde mich freuen. Viele Grüße

  4. pehla

    Guten Tag,

    ich Betreue eine geistig Behinderte Person (Autist, Taub, Stumm) mit Schwerbehindertenausweis welche gerne Fahrrad fährt. Das geht nur mit einem Tandem wo ich vorne sitzen MUSS und der „Behinderte“ hinten – da dieser nicht alleine Fahren darf. Müssen wir 2 Fahrradtickets einlösen weil es ein Fahrrad mit 2 Sitzen ist? Wenn dem so wäre, so würde dieser Mensch ständig von der DBahn benachteiligt werden. Wie gesagt, er darf nicht alleine mit einem Fahrrad fahren sondern ist immer auf das Tandem angewiesen.

    1. Christian Schlemper

      Hallo pehla, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für ein Tandem benötigen Sie in der Tat zwei Fahrradtickets. Ist das Fahrrad aus orthopädischen Gründen medizinisch notwendig, können schwerbehinderte Personen beim VVO einen Antrag auf kostenlose Mitnahme stellen. Handelt es sich jedoch, wie in Ihrem Fall, um ein reines Vergnügen, so gelten für alle Fahrgäste die gleichen Regeln. Um eine Benachteiligung auszugleichen, können mit dem Schwerbehindertenausweis in vielen Fällen immerhin die Begleiter kostenfrei mitfahren. Viele Grüße

  5. Thomas

    Im RE50 sind die Fahrradplätze sehr schnell belegt da leider zu wenig. Gerade im Sommer gibt es viele Radtouristen an der Elbe die in Riesa in Richtung Leipzig & Dresden mit Rad einsteigen!

  6. Felix

    Wie ist es für den Studenten mit dem Studententicket, brauch der eine extra Fahrkarte für das Fahrrad, welches er mit in der Straßenbahn nimmt?

    1. Christian Schlemper

      Hallo Felix, das ist je nach Tageszeit unterschiedlich. Alle Informationen dazu finden Sie unter https://www.vvo-online.de/de/tarif-tickets/sondertickets/semesterticket-153.cshtml

      Viele Grüße,

  7. Emanon

    Heute morgen im RE50 zwischen Oschatz und Niederau wies mich die Schaffnerin darauf hin, dass die von mir für den VVO gelöste Fahrrad-Tageskarte nur in Verbindung mit einer Verbundfahrkarte für mich selbst Gültigkeit habe. Ich selbst war mit einer DB-Fahrkarte unterwegs.
    Ist der Hinweis korrekt?

    1. Christian Schlemper

      Hallo Emanon, der Hinweis, dass das Ticket nicht gilt, ist korrekt. Sie benötigen eine Fahrradtageskarte der DB analog zu Ihrem persönlichen Ticket. Der VVO beginnt ja erst in Riesa, für Fahrten darüber hinaus gilt sowohl für Sie als auch für Ihr Fahrrad der Tarif der DB AG. Viele Grüße

      1. Emanon

        Da ich im MDV ansässig bin, habe ich für den dortigen Streckenteil eine Zeitkarte, die die Mitnahme gestattet. Mir geht es nur um die Kombination VVO und DB-Fahrkarte.

        1. Christian Schlemper

          Hallo Emanon, wie für Sie selber gilt auch für Ihr Fahrrad: der letzte Halt im MDV ist Oschatz, daher hatten Sie ja auch ein Ticket für sich ab Oschatz zum DB-Tarif. Für Ihr Fahrrad benötigen Sie daher ebenfalls ein DB-Ticket, da der VVO erst in Riesa beginnt. Ansonsten dürfen Sie, wenn Sie nur innerhalb des VVO ein Fahrrad dabei haben, aber selber mit einem DB-Ticket fahren, diese Tickets kombinieren. Viele Grüße,

  8. Constantin

    Kürzlich ist meine Freundin mit dem RE50 von Dresden nach Leipzig gefahren. Selber hat sie ein Semesterticket der TU Dresden. Für den VVO hatte sie eine Fahrradtageskarte Verbundraum gelöst, im MDV ist die Mitnahme ja kostenfrei. Der Schaffner meinte allerdings zwischen Riesa und Oschatz gäbe es keinen Verbundraum und sie müsse eine DB-Fahrradkarte lösen. Was stimmt nun? Laut ihren Statuten ist eine VVO-FAHRRADKARTE ausreichend für Fahrten in den MDV…

    1. Christian Schlemper

      Hallo Constantin, Ihre Freundin hat alles richtig gemacht. Zwischen dem MDV und dem VVO gilt die Sonderregelung, dass sie mit dem SemesterTicket statt der DB-Karte nur das VVO-Ticket braucht. Zu allen anderen Verbünden benötigt sie aber in der Tat eine DB-Fahrradkarte, da hätte der Schaffner Recht. Die vielfältigen Regeln sind schwer zu durchschauen, wir geben sie noch einmal weiter und haben die Formulierung auf unserer Internetseite angepasst. Viele Grüße

  9. Cornelia Fischer

    Guten Tag.
    Ich habe auch gerade eine Fahrradkarte i.h.v. 6,50 € für die Fahrt im RE 50 lösen müssen, obwohl ich seit Jahren zwischen Leipzig und Dresden pendle und nie etwas für’s Fahrrad bezahlt habe.
    Nun sehe ich ein, dass ich für den vvo das Tagesticket kaufen muss, da hatte ich bisher wohl einfach immer Glück. Aber warum muss ich für die ganze Strecke zahlen, nur weil zwischen Riesa und Oschatz da offenbar unterschiedliche regeln gelten. Laut der vorangegangenen Beiträge ergibt sich für mich zumindest keine Einheitlichkeit.
    Ich habe zudem die BC 50, gibt es da vielleicht auch eine Ausnahme?
    Für eine klärende Aussage danke ich im voraus.

    1. Christian Schlemper

      Hallo Cornelia, da haben Sie in den vergangenen Jahren tatsächlich Glück gehabt. Für die Fahrt von Leipzig nach Dresden benötigt Ihr Fahrrad eine DB-Fahrradkarte. Bei Fahrten zwischen den Verbünden gilt immer der Tarif des Unternehmen, das dort unterwegs ist, hier also der Bahn-Tarif. Den nutzen Sie ja vermutlich ebenfalls. Vielleicht wird es so verständlicher: Fahren Sie selber mit einem VVO-Ticket, gelten die VVO-Regeln für das Fahrrad, mit MDV-Ticket für Sie gelten auch die MDV-Regeln für das Rad und fahren Sie selber zum DB-Tarif, benötigt Ihr Fahrrad auch ein DB-Ticket. Viele Grüße

  10. Jana

    Leider ist der 2. Satz geich ein Witz! Wer sich in die überfüllten Züge aus und in Richtung Görlitz/Zittau und auch Kamenz quetschen muss, findet keinen Platz fürs Rad. Selbst mit Kindersitz und Gepäck darf man nicht mit. So vergrault man Pendler, denn der ÖPNV ist nicht so super, dass alle ohne entsprechende Ergänzung zur Arbeit/Kita .. kommen. Warum ist es nicht möglich, für Mensch und Rad/Rollstuhl/Kinderwagen ausreichend Platz zu schaffen? Wenn Züge ausfallen bzw. auch mal wieder gebaut wird und dann kommen die Züge, die noch fahren, mit nur 1 Hänger, da ist man froh, wenn man überhaupt noch mitkommt…Abstand zu Corona-Zeiten: Fehlanzeige
    Längerfristig werden sich viele wieder in Fahrgemeinschaften zusammenfinden, weil die Anbindung grauselig ist…

    1. Christian Schlemper

      Hallo Jana, wir können Ihren Unmut gut verstehen und hatten das auch anders geplant. Leider kam es in den letzten Tagen häufiger zu Engpässen bei Trilex und der MRB in den Triebwagen Richtung Ostsachsen. Dies hat unter anderem folgende Gründe:
      • Höherer Radverschleiß und daher häufigere Reparaturen in der Werkstatt in Neumark
      • Zahlreiche korrektive Schäden, die leider sehr gehäuft aufgetreten sind
      • Verzögerungen von nächtlichen Werkstattaufenthalten in Görlitz
      Leider kam es letzte Woche zudem zu einer Fehlplanung bei der Baustellenbearbeitung, die der Trilex jedoch umgehend bereinigt hat.
      Wir wissen um die Engpässe rund um die Fahrradmitnahme und stehen im engen Austausch mit den Kollegen.
      Viele Grüße

  11. André Richter

    Hallo, wie ist die Mitnahme von Elektrorollern geregelt? Mir geht es um die leichten, zusammenfaltbaren Roller.
    Danke für die Antwort!
    Viele Grüße AR

    1. Sandra Petzold

      Hallo André, die E-Roller, die zusammenklappbar sind, können in Bus & Bahn mitgenommen werden. Für die Mitnahme des E-Rollers zahlen Sie einen ermäßigten Einzelfahrschein. Viele Grüße, Sandra

      1. André Richter

        Hallo Frau Petzold, danke für die Auskunft.
        Muss ich wirklich für einen Roller ermäßigt bezahlen, wenn er unter den Sitz passt? Andere Verbunde lassen das in dem Fall als Gepäck durchgehen. Er nimmt ja keinen Platz weg, wie ein Fahrrad oder ähnliches.

        1. Sandra Petzold

          Hallo André, für die zusammenklappbaren Roller brauchen Sie nichts extra bezahlen. Der ermäßigte Preis muss nur bei nicht zusammenklappbaren Rollern bezahlt werden. Viele Grüße, Sandra

          1. André Richter

            Danke! Das ist schön zu hören!

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